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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Planbar-Finanzmanagement AG – Teichstr. 12a – 06198 Lieskau

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne das diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer gemäß diesen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Vertrag bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Wir unternehmen es nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einem Kunden einen Darlehensvertrag zu vermitteln oder ihm die Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehensvertrages nachzuweisen. Wir sind verpflichtet, einen entsprechenden Auftrag sorgfältig und intensiv zu bearbeiten.

(2) Wir schulden nicht den tatsächlichen Abschluss eines Darlehensvertrages. Eine Gewähr oder etwaige Garantien hierfür werden nicht übernommen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Angebote unserer Finanzierungspartner sind freibleibend. Technische Änderungen sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Ein Vertragsschluss kann nur schriftlich erfolgen. Eine Anbahnung des Vertragsverhältnisses über das Internet dient nur dazu, um die erforderlichen Daten unkompliziert zu erfassen. Der Kunde erhält von unseren Finanzierungspartnern auf elektronischem oder postalischem Wege ein entsprechendes Vertragsformular, das unterschrieben an uns zurückgesendet werden muss.

(3) Wir sind berechtigt, die Annahme eines Auftrags – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden -abzulehnen.

(4) Kann eine Kreditzusage über unser Haus nicht getroffen werden, können die Antragsdaten an Finanzierungspartner weitergeleitet werden.

§ 4 Widerrufsrecht

(1) Ist der Kunde Verbraucher und kommt der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande, so hat er das Recht, seine Vertragserklärung ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung dieser Widerrufsbelehrung in Textform zu widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

(2) Der Widerruf ist zu richten an: Planbar Finanzmanagement AG, Teichstr. 12a, 06198 Lieskau

(3) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

§ 5 Vertragsbeendigung

(1) Der Vertrag beginnt mit Eingang des entsprechenden Antrags des Kunden und der Annahme durch uns. Er endet nach Ablauf von 2 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, uns kostenfrei alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen herauszugeben und notwendige Auskünfte zu erteilen.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,

vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die

Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper-und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 8 Vergütung

(1) Wenn infolge unserer Vermittlung oder unseres Nachweises das Darlehen an den Verbraucher geleistet wird und ein Widerruf des

Verbrauchers nach § 355 BGB nicht mehr möglich ist, haben wir einen Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von maximal 6% der

vermittelten Darlehenssumme.

(2) Planbar Finanzmanagement AG ist es ausdrücklich gestattet, auch für die kooperierenden Finanzdienstleistungsanbieter vermittelnd tätig zu werden. Demzufolge kann die Planbar Finanzmanagement AG von der darlehensgebenden Bank bei Zustandekommen des Darlehens, ebenfalls eine Vergütung erhalten.

(3) Soweit ein Verbraucherdarlehensvertrag mit dem Wissen von Planbar Finanzmanagement AG der vorzeitigen Ablösung eines anderen Darlehens (Umschuldung) dient, entsteht ein Anspruch auf die Vergütung nur, wenn sich der effektive Jahreszins oder der anfängliche effektive Jahreszins nicht erhöht; bei der Berechnung des effektiven oder des anfänglichen effektiven Jahreszinses für das abzulösende Darlehen bleiben etwaige Vermittlungskosten außer Betracht.

(4) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: Januar 2011